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Warnung der Bevölkerung | Warnung der Bevölkerung |
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Information zur Warnung der Bevölkerung Liebe Mitbürger die Erfahrungen des Pfingsthochwassers 1999 haben gezeigt, dass der Warnung der Bevölkerung große Bedeutung zukommt. Dies gilt aber ebenso bei Katastrophen oder schweren Sicherheitsstörungen, wie Chemieunfällen, Gasunfällen, Störfallunfällen in Betrieben, radioaktive Störfälle und bei Bränden größeren Ausmaßes, bei denen PVC (in jedem Haushalt vorhanden) oder ähnlichem verbrannt werden. Aber auch Aufforderungen an die Bevölkerung, das Trinkwasser abzukochen, bei Großschadensereignissen mitzuhelfen oder bei eventuellen Tierseuchen Abwehrmaßnahmen zu treffen, sind über die entsprechende Sirenenwarnung denkbar. Ferner kann die Sirenenwarnung auch bei möglichem Unwetter (Hagel, heftigen Gewittern, starken Regenfällen ausgelöst werden. Die für den Notfall ausgebildeten und ausgerüsteten Sicherheitskräfte, leiten bei einem außergewöhnlichen Ereignis umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung ein. Jeder kann sich aber auch selbst schützen oder zum Schutz von Mitbürgern beitragen, wenn ihr/ihm hierfür geeignete Maßnahmen bekannt sind. Das gilt besonders für die Zeit bis zum Eintreffen der Hilfskräfte, aber auch während des Einsatzes bis zur Entwarnung. Deshalb gibt Ihnen unser Informationsblatt Antwort auf Fragen:
Nach § 1 Nr. 3 AVBayFwG haben die Gemeinden im Rahmen des Art 1 Abs. 1 Satz 1 BayFwG u.a. die Aufgabe, Einrichtungen zur Meldung und Alarmierung in der Gemeinde zu beschaffen und zu betreiben. Derzeit haben sich die Gemeinden Altenstadt, Antdorf, Bernbeuren, Bernried, Hohenfurch, Hohenpeißenberg, Huglfing, Iffeldorf, Ingenried, Pähl, Peißenberg, Peiting, Penzberg, Polling, Prem, Raisting, Schongau, Schwabbruck Schwabsoien, Sindelsdorf, Steingaden und Weilheim mit ihren Ortsteilen an der Warnung der Bevölkerung mittels Sirenen beteiligt. In diesen Gemeindegebieten erfolgt die Warnung der Bevölkerung über die Polizeidienststellen Penzberg, Schongau oder Weilheim, oder aber auch über die Feuerwehreinsatzzentralen der Freiwilligen Feuerwehren, Peiting, Peißenberg, Penzberg, Schongau und Weilheim. Nicht an diese Sirenenwarnung angeschlossen sind die Gemeinden Böbing, Burggen, Eberfing, Eglfing, Habach, Oberhausen, Obersöchering, Rottenbuch, Seeshaupt, Wessobrunn, Wielenbach und Wildsteig. Die Warnung der Bevölkerung der Bürger im Landkreis Weilheim-Schongau ist durch folgende Einrichtungen möglich: 1. Warnung durch Sirenen Sirenen warnen bei Gefahr eine Minute lang mit einem auf- und abschwellenden Heulton. Das bedeutet:
2. Warnung und Information im Rundfunk Die Warndurchsagen im Rundfunk bewirken gezielte Informationen in der ersten Phase durch vorbereitete Texte, in der zweiten Phase durch aktuelle Details zu dem betreffenden Ereignis Schalten Sie bitte bei einem größeren Schadensfall die örtlichen Radiosender (Radio Oberland und Alpenwelle, Antenne Bayern sowie Bayern 1-4) ein. 3. Warnung und Information durch Lautsprecherdurchsagen Die Warnfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr oder Technischem Hilfswerk werden im Bedarfsfall gezielt in bedrohten Gebieten eingesetzt und auch dort, wo die Sirenenalarmierung lückenhaft ist (Einzelgehöfte, soweit diese bedroht sind), um präzise Warn- bzw. Entwarnungshinweise zu geben. 4. Bürgertelefon Um eine Blockierung der Notrufleitungen bei Feuerwehr und Polizei nach der Auslösung des Sirenensignals zu vermeiden, wird das Bürgertelefon (bei Katastrophenfällen und bei Hochwasser ab der Meldestufe 2 im Landratsamt Weilheim-Schongau aktiviert. Sie können das Bürgertelefon im Landratsamt Weilheim-Schongau, Dienststelle Weilheim, unter der Rufnummer 0881/681 100 erreichen (wird im Rundfunk bekannt gegeben). Daneben werden einzelne Gemeinden ebenfalls Bürgertelefone im Bedarfsfall betreiben. Verhalten bei Gefahr Über Rundfunk und Lautsprecherdurchsagen werden Ihnen die notwendigen Verhaltensregeln im Einzelnen mitgeteilt. Im vorliegenden Informationsblatt erhalten Sie einige Hinweise, wie Sie im Gefahrenfall selbst aktiv werden können.
Den besten Schutz vor Gaswarnungen oder Gaswahrnehmung finden Sie in einem geschlossenen Gebäude. Bleiben Sie deshalb zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz. Bei Gasgeruch im Haus betätigen Sie keine Lichtschalter und telefonieren Sie auch nicht.
Damit Ihnen schnell und wirksam geholfen werden kann, ist es erforderlich, dass Sie beim Notruf Ihre Angaben in der richtigen Form mitteilen. Wenn Sie der Feuerwehr (112) oder Polizei (110) ein Schadensereignis melden, nennen Sie bitte:
Blockieren Sie keine Telefonleitungen! Polizei oder Feuerwehren benötigen jede Telefonleitung zur Veranlassung von Hilfs- und Rettungsmaßnahmen. Rufen Sie deshalb nur im Notfall an. Den Rettungsdienst können Sie unter der Telefonnummer 19 222 anfordern.
Wenn Sie weitergehende Informationen wünschen, können Sie uns unter 0881/681-223 erreichen.
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